Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen XA:I CORE (im Folgenden „Anbieter") und unseren Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB.
Stand: Juni 2026 · Version 3.0 · Anwendbar ausschließlich auf B2B-Geschäftsbeziehungen · Projekt-Modell (individuelles Angebot)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen XA:I CORE · Inhaber Fabian Stillrich · Ringstraße 1 · 91341 Röttenbach · Deutschland (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über digitale Dienstleistungen — insbesondere Webseiten, KI-Lösungen, IT-Services, ERP-Einführungen, Marketing-, Amazon- und Installations-Leistungen — sowie damit verbundene Dienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucherverträge i.S.d. § 13 BGB werden nicht abgeschlossen.
(3) Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und die bestellten Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Beauftragung eine gültige Steuernummer, USt-ID oder einen Freiberufler-Nachweis (§ 18 EStG) anzugeben.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt individuell vereinbarte Projekt- und Dienstleistungen. Sämtliche Leistungen werden individuell kalkuliert und in einem schriftlichen Angebot mit individuelles Angebot und Leistungsumfang beschrieben. Auf der Webseite genannte Leistungen sind unverbindliche Leistungs-Orientierungen und stellen kein Preisversprechen dar.
(2) Der konkrete Funktions-, Design- und Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, dem Briefing-Dokument und der Auftragsbestätigung.
(3) Laufende Leistungen (z.B. Hosting, Wartung, Betreuung, Monitoring) werden — sofern gewünscht — als separate Vereinbarung mit eigenem Leistungsumfang und eigener Laufzeit geschlossen.
(4) Soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist, ist der Anbieter berechtigt, Subunternehmer und Auftragsverarbeiter einzusetzen. Datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt; etwaig erforderliche Auftragsverarbeitungsverträge werden geschlossen.
(5) Der Anbieter setzt im Rahmen der Leistungserbringung KI-Werkzeuge ein, sofern dies zur Effizienzsteigerung beiträgt. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu, soweit keine schützenswerten Inhalte des Auftraggebers Dritten unautorisiert zugänglich gemacht werden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern im Angebot keine Bindungsfrist genannt ist. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Anbieters innerhalb der im Angebot genannten Bindungsfrist (im Zweifel 14 Tage) schriftlich oder per E-Mail annimmt.
(2) Im Rahmen der Beauftragung ist der Auftraggeber verpflichtet:
- Eine gültige Steuernummer, USt-ID oder einen Freiberufler-Nachweis anzugeben
- Firmenname, Anschrift und vertretungsberechtigte Person zu benennen
- Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logo, Markenrichtlinien, Zugangsdaten) zu liefern
(3) Der Anbieter behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen — insbesondere bei Zweifeln an der Unternehmer-Eigenschaft des Auftraggebers.
§ 4 Leistungsfristen & Projektablauf
(1) Liefer- und Leistungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Sie beginnen frühestens, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Inhalte und Mitwirkungsleistungen vollständig erbracht hat.
(2) Verzögert sich die Lieferung erforderlicher Inhalte durch den Auftraggeber, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwände durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung können nach vorheriger schriftlicher Ankündigung zusätzlich berechnet werden.
(3) Bei laufenden Betreuungs-Vereinbarungen ergeben sich Laufzeit und Kündigungsfristen aus der jeweiligen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 5 Änderungen & Mehraufwände
(1) Der im Angebot beschriebene Leistungsumfang ist abschließend. Zusätzliche Wünsche, Änderungen oder Erweiterungen werden als separates Angebot oder schriftlich bestätigter Zusatzauftrag kalkuliert.
(2) Mehraufwände werden nur nach vorheriger schriftlicher Information und ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers erbracht und berechnet. Ohne Freigabe entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten.
(3) Soweit Leistungen nach Aufwand vereinbart sind, gilt der im Angebot genannte Stundensatz; die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Schritten mit nachvollziehbarem Tätigkeitsnachweis.
§ 6 Nutzungs- & Eigentumsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am Projektergebnis. Abweichendes (z.B. erweiterte Exklusivrechte oder eingeschränkte Nutzungsrechte) wird im Angebot geregelt.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte am Projektergebnis beim Anbieter.
(3) Inhalte, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt (Texte, Bilder, Logos, Markenelemente, Kundendaten), verbleiben in seinem Eigentum.
(4) Vom Anbieter eingesetzte vorbestehende Komponenten, Werkzeuge, Bibliotheken und Know-how (einschließlich Open-Source-Bestandteilen mit deren jeweiligen Lizenzen) bleiben hiervon unberührt; der Auftraggeber erhält daran einfache, für den Projektzweck erforderliche Nutzungsrechte.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte oder veröffentlichungsfreigegebene Projektergebnisse für eigene Referenz- und Marketingzwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
(6) Übernimmt der Anbieter nach Projektabschluss Hosting oder Betreuung, gelten hierfür die in der jeweiligen Vereinbarung geregelten Bedingungen. Bei Beendigung einer Hosting-Vereinbarung erhält der Auftraggeber einen Export des Projektergebnisses und seiner Inhalte.
§ 7 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt der im individuellen Angebot genannte individuelles Angebot bzw. die dort genannten Konditionen, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf der Webseite werden keine verbindlichen Preise genannt.
(2) Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Das Zahlungsziel ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Rechnung (im Zweifel 7 Tage ab Rechnungsdatum). Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu vereinbaren (z.B. bei Beauftragung und bei Abnahme); Details regelt das Angebot.
(3) Bei Zahlungsverzug gilt die folgende Eskalations-Staffel, ausschließlich in digitaler Textform (E-Mail) gem. § 126b BGB:
- Tag 5 nach Fälligkeit: Erste Zahlungserinnerung per E-Mail.
- Tag 14: Zweite Zahlungserinnerung per E-Mail.
- Tag 30: Förmliche Mahnung per E-Mail mit Verzugszinsen (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB) und Verzugspauschale 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Setzt eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen.
- Tag 45: Letzte E-Mail-Erinnerung. Bei laufenden Hosting-/Betreuungs-Leistungen: Ankündigung der vorübergehenden Leistungseinstellung.
- Tag 60: Der Anbieter ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen sowie laufende Hosting-/Betreuungs-Leistungen vorübergehend einzustellen. Vereinbarte Vergütungen bleiben fällig.
- Tag 90+: Übergabe der offenen Forderung an Inkasso oder Anwalt. Sämtliche entstehende Anwalts- und Inkassokosten trägt der Auftraggeber.
Hinweis: Sämtliche Kommunikation in dieser Eskalations-Staffel erfolgt ausschließlich per E-Mail in Textform i.S.d. § 126b BGB. Es werden keine postalischen Briefe verschickt. Dies dient der lückenlosen digitalen Dokumentation.
(4) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 8 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Zugänge und Informationen zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Datensätze) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 9 Hosting & Verfügbarkeit (bei laufenden Vereinbarungen)
(1) Sofern Hosting vereinbart ist, wird die Webseite bzw. Anwendung auf Servern der Hetzner Online GmbH in Deutschland (Falkenstein oder Nürnberg) gehostet — auf Wunsch alternativ in der Schweiz. Mit dem jeweiligen Rechenzentrums-Betreiber besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Der Anbieter bemüht sich nach besten Kräften um eine hohe Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gelegt und mindestens 48h im Voraus angekündigt.
(3) Höhere Gewalt, DDoS-Angriffe, Internet-Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und vom Auftraggeber verursachte Störungen liegen außerhalb der Verantwortung des Anbieters.
(4) Auf Störungs-Meldungen reagiert der Anbieter schnellstmöglich, in der Regel innerhalb eines Werktags.
§ 10 Abnahme, Mängelhaftung & Gewährleistung
(1) Soweit werkvertragliche Leistungen vereinbart sind, erklärt der Auftraggeber nach Fertigstellung die Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt oder das Projektergebnis produktiv nutzt.
(2) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Anbieter wählt zwischen Mängelbeseitigung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt) zu.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Frist.
(4) Mängel sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt — höchstens jedoch auf die Höhe der Netto-Auftragssumme des betroffenen Auftrags.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust — ist ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Datensicherung & Geheimhaltung
(1) Bei laufenden Hosting-Vereinbarungen erstellt der Anbieter regelmäßige Backups. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Inhalte (z.B. Originaldateien von Texten, Bildern, Logos) zusätzlich selbst zu sichern.
(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht besteht für 5 Jahre über das Vertragsende hinaus.
(3) Vertraulichkeit bezieht sich nicht auf Informationen, die öffentlich bekannt sind, vor dem Erhalt rechtmäßig bekannt waren oder rechtlich offengelegt werden müssen.
§ 13 Datenschutz
(1) Beide Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. Daten von Webseiten-Besuchern, die über Kontaktformulare des Auftraggebers eingehen), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Details zur Verarbeitung durch den Anbieter sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.
§ 14 Übertragung & Änderungen
(1) Die Übertragung des Vertrags auf Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Bei Unternehmens-Umwandlungen (Rechtsformwechsel, Verschmelzung) ist eine Übertragung mit vorheriger schriftlicher Anzeige möglich.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Rechtsnachfolge (z.B. Unternehmens-Verkauf) auf einen Dritten zu übertragen, sofern die Leistungserbringung gewährleistet bleibt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Röttenbach, Bayern).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
Diese AGB wurden sorgfältig nach deutschem Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht erstellt und sind auf das Projekt-Modell (individuelles Angebot, individuelles Angebot) zugeschnitten. Vor produktivem Einsatz empfehlen wir ausdrücklich eine abschließende Prüfung durch einen Fachanwalt für IT-Recht. Eine pauschale Garantie der Rechtssicherheit kann nicht gegeben werden.
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